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Lotterie & Recht

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Entenrennen - pfiffige Idee oder doch Lotterie

geschrieben von Peter B. am 06.04.2004 um 11:53:03

Hallo!

In letzter Zeit sprießen sog. Entenrennen wie die Pilze aus dem Boden. Ein Beispiel: http://www.bonner-entenrennen.de. Ich halte dies für eine pfiffige Idee auch in unserer Stadt und für unseren Verein in Zeiten knapper Kassen Geld zu aquierieren

Ist ein Entenrennen nicht juristisch wie eine Lotterie zu werten? Aus meiner Sicht macht es keinen Unterschied, ob man den Gewinner aus tausenden durchnummerierten Tischtennisbällen zieht, oder ob man diesen Ziehungsvorgang durch durchnummerierte Gummienten vornimmt, die ein Stück einen Fluß hinab schwimmen. Das Ergebnis ist in beiden Fällen vom Zufall abhängig, es ist ein Sachpreis zu gewinnen und die Teilnehmer kaufen ein Los für einen nicht unerheblichen Einsatz.

Muß ich mir für die Veranstaltung eines Entenrennens eine Genehmigung nach dem Lotterierecht holen? Wenn nein, wie muss ich den Erlös versteuern?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Gruß

Peter B.



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